Landtagswahl 2020
Bgld. Landtagswahl 2020
Ab sofort kann Ihre Wahlkarte für die Landtagswahl im Burgenland am 26. Jänner 2020 entweder online mit der App „Digitales Amt“ bzw. via oesterreich.gv.at oder bei Ihrer zuständigen Wohnsitzgemeinde beantragt werden.
Bei der Landtagswahl im Burgenland am 26. Jänner 2020 kann die Stimme
- persönlich im zuständigen Wahllokal oder
- mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei jener Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte nach seinem Wohnsitz eingetragen ist (Wohnsitzgemeinde). Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.
Beantragung einer Wahlkarte
Die Beantragung einer Wahlkarte ist bei der Wohnsitzgemeinde auf folgende Arten möglich:
- mittels Online-Antrag (je nach Verfügbarkeit, abhängig von der jeweiligen Gemeinde) bis Mittwoch, 22. Jänner 2020.
- schriftlich (per formlosen schriftlichem Antrag, E–Mail oder Fax)
- bis Mittwoch, 22. Jänner 2020
- bis Freitag, 24. Jänner 2020, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
- mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 24. Jänner 2020, 12.00 Uhr
AchtungAchtung
Für abhanden gekommene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten oder amtliche Stimmzettel dürfen von der Gemeinde keine Duplikate ausgefolgt werden.
Wählen mit Wahlkarte
Mit einer Wahlkarte kann folgendermaßen gewählt werden:
VOR dem Wahltag („Briefwahl“)
Wahlkarte ausfüllen, zukleben und bis spätestens am Freitag, 24. Jänner 2020, bis 14.00 Uhr (Achtung, dass ist der 2. Tag vor dem Wahltag!) an die zuständige Gemeinde übermitteln (zum Beispiel per Post, persönlich oder mittels einer Botin/eines Boten)
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert unverschlossen in Wahlkarte legen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben („eidesstattliche Erklärung“)
- Wahlkarte zukleben
AM Wahltag (Sonntag, 26. Jänner 2020)
- Persönliches Wählen mit der Wahlkarte im zuständigen Wahllokal, aber auch in allen Wahllokalen innerhalb jenes Wahlkreises, in dem die Gemeinde liegt, die die Wahlkarte ausgestellt hat.
- Unbenützte Wahlkarte (eidesstattliche Erklärung nicht unterschrieben, nicht zugeklebt!) mit enthaltenem Wahlkuvert und Stimmzettel sowie Dokument zur Identitätsfeststellung (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis oder Postausweis) mitbringen
- Wahlkarte an Wahlleiterin/Wahlleiter übergeben, die/der Wahlkuvert und Stimmzettel aushändigt
- In der Wahlzelle Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen; anschließend Wahlkuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter bzw. von dieser/diesem bestimmten Mitglied der Wahlbehörde übergeben, um dieses ungeöffnet in Wahlurne zu legen. Mit Zustimmung und unter Aufsicht der Wahlleiterin/des Wahlleiters können Wahlberechtigte das Wahlkuvert auch selbst in Wahlurne geben.
Hier finden Sie nochmals den LINK zur Beantragung der Wahlkarte: