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Haustiere

Hunde

Das Halten eines Hundes muß im Gemeindeamt gemeldet werden. Pro Hund (ausgenommen Gebrauchshunde wie z.B. ein Blindenhund) ist jährlich eine Hundeabgabe von 14,50 € zu bezahlen. Bei der Anmeldung des Hundes sind für die Hundemarke 1,50 € zu entrichten.

In diesem Zusammenhang werden die Hundebesitzer daran erinnert, dass das freie Herum-laufen von Hunden auf öffentlichem Gut verboten ist. Auf öffentlichem Gut sind Hunde an der Leine zu halten bzw. müssen einen Beißkorb tragen.

 

Katzen

Katzenbesitzer werden darauf aufmerksam gemacht, dass die Gemeinde bei der Sterilisation einer Katze einen Zuschuß von € 40,-- bzw. bei der Kastration eines Katers einen Zuschuß von € 15,-- leistet.  Für die Inanspruchnahme dieses Zuschusses ist die Rechnung des Tierarztes vorzulegen.

 

Ansprechpartner

Petra Braunschmidt, VB

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