Willkommen
über uns
Daten und Fakten
Ortsplan
Veranstaltungskalender
Geschichte
Lage & Anreise
Bürgerservice
Geburt
Staatsbürgerschaft
Meldewesen
Eheschließungen
Bauen & Wohnen
Entsorgung
Haustiere
Sterbefall
Politik & Verwaltung
Bürgermeister
Gemeinderat
Gemeindeamt
Gesundheit & Betreuung
Arzt
Apotheke
Altenbetreuung
Essen auf Rädern
Ausbildung
Kindergarten
Volksschule
Sicherheit
Projekte
Kreuzjoch
Betriebsgebiet Nord
Verzeichnisse
Telefonverzeichnis
Gelbe Seiten
Mönchhofer Kleinrichter

 

Die GemeindeWeinbauGewerbeTourismusFreizeit & Kultur

Sterbefall

Jeder Sterbefall eines Menschen ist unverzüglich dem Gemeindearzt (in weiterer Folge dem Pfarrer, dem Totengräber sowie dem Bestattungsunternehmen, welches die Überführung des Leichnams in die Leichenhalle durchführt) zu melden. Der Gemeindearzt stellt nach erfolgter Totenbeschau eine Todesanzeige aus. Mit diesem Formular ist von Familienangehörigen oder sonstigen Personen, die vom Sterbefall unterrichtet sind, unverzüglich  auf dem Gemeindeamt (Standesamt) der Todesfall  anzuzeigen.

 

Nach erfolgter Beurkundung des Todesfalles wird vom Standesamt eine Sterbeurkunde ausgestellt. Ebenso werden vom Standesamt die erforderlichen Urkunden für eine eventuelle Überführung des Leichnams ausgestellt.

 

Für den Totenbeschaubefund des Gemeindearztes werden vom Gemeindeamt  € 32,70, für die Benützung der Leichenhalle 14,50 €, und für die Reinigung der Leichenhalle 21,80 € eingehoben.

 

Ansprechpartner

Josef Kummer, VB

 

HomeServiceSitemapHomepages