StaatsbürgerschaftAusstellung eines StaatsbürgerschaftsnachweisesZur Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises benötigen Sie:
bei einem ehelich geborenen Kind Geburtsurkunde des Kindes
Geburtsurkunde der Mutter
Geburtsurkunde des Vaters
Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters
Heiratsurkunde der Eltern
bei einem unehelich geborenen Kind Geburtsurkunde des Kindes
Geburtsurkunde der Mutter
Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
zu entrichtende Gebühren für den Staatsbürgerschaftsnachweis
€ 26,00 Bundesabgabe
€ 12,30 Verwaltungsabgabe in bar zu entrichten
Ansprechpartner
Petra Braunschmidt, VB
Josef Kummer, VB |