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Meldewesen

Anmeldung

Eine Anmeldung kann erfolgen durch:

    persönlich durch den Meldepflichtigen
    durch einen Boten
    postalisch

 

Mitzubringen oder per Post zu übersenden sind:

Die erforderliche Anzahl vollständig ausgefüllte und vom Unterkunftgeber unterfertigte Meldezettel und Personaldokumente (amtliche Urkunden im Original oder in öffentlich beglaubigter Abschrift) aus denen alle Identitätsdaten hervorgehen, wie:

    Geburtsurkunde (standesamt. Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung; Geburts- und Taufschein, usw.),
    Heirtatsurkunde der letzten Eheschließung (standesamtl. Heiratsurkunde, Trauungsschein oder Eheschein),
    Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass, Personalausweis, Identitätsausweis
    Nachweis über akademischen Grad

 

Reisepässe, die zwischen 31. März 1986 und dem 1. Jänner 1994 sowie Personalausweise, die nach dem 31. März 1986 ausgestellt wurden, reichen alleine als Nachweis der Identität nicht, weil sie nicht den Geburtsort enthalten.

 

Ausländer

Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen, müssen Sie auch Ihr Reisedokument vorlegen. Wenn Sie sich an einer neuen Adresse anmelden und von einer anderen Adresse gleichzeitig abmelden, erledigt das von nun an die "anmeldende" Behörde.

 

vollständig und entsprechend ausgefüllter Meldezettel

    Vor- und Zunamen
    Geschlecht
    Geburtsdaten (Ort, Datum, Bundesland, wenn im Inland gelegen, und Staat, wenn im Ausland gelegen)
    Staatsangehörigkeit (bei Fremnden überdies Art, Nummer, Ausstellungsbehörde und Ausstellungsdatum sowie der Staat der Ausstellung ihres Reisedokumentes.)

 

Bestätigung der Anmeldung

Rein rechtlich ist die An/Abmeldung durchgeführt, sobald der Meldebehörde der ausgefüllte Meldezettel vorliegt und die Identität nachgewiesen wurde.

 

Ansprechpartner

Petra Braunschmidt, VB

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